Samstag, 23. März 2013

Neuer Begriff: Reservistendienst Leistende(r)

Neuer Begriff: Reservistendienst Leistende / Reservistendienst Leistender (RDL) für alle Reservistinnen und Reservisten, die Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes leisten

Reservistendienst Leistende und Reservistendienst Leistender (RDL) sowie Reservistendienst (RD), das ist die neue Bezeichnung für alle Reservistinnen und Reservisten, die Wehrdienst nach dem Vierten oder Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes leisten sowie für den Dienst an sich. Am 29. Januar 2013 hat das Bundesministerium der Verteidigung (FüSK II 1 - Az 16-39-00) angewiesen, künftig nur noch diese Begriffe für den angesprochenen Personenkreis und deren Dienst zu verwenden.
Die Abkürzung orientiert sich an schon gebräuchlichen Abkürzungen wie FWDL (Freiwilligen Wehrdienst Leistende/ Freiwilligen Wehrdienst Leistender).
Bislang werden vielfältige Ausdrücke für diesen Personenkreis verwendet: Entweder sprach man allgemein von »Reservisten«, »Resis«, »Wehrübenden« und »Übenden« oder hatte sich sonst so seine Bezeichnung für unsere Unterstützung aus der Reserve zurechterfunden.
Eines hatten diese Ausdrücke jedoch gemeinsam: Sie wurden im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang meist falsch verwendet.
Der oder die (jetzige) RDL ist zwar, wenn sie oder er keinen Dienst im Soldatenstatus leistet, auch »Reservist« bzw. »Reservistin«; nach der entsprechenden Definition im Reservistinnen- und Reservistengesetz (ResG) kann man den oder die RDL so in einem Wehrdienstverhältnis aber nicht nennen. Hiernach sind Reservistinnen und Reservisten in der Regel frühere Soldatinnen und Soldaten. RDL befinden sich aber in einem Wehrdienstverhältnis und sind damit Soldatinnen oder Soldaten. »Wehrübender« ist genauso falsch. Schaut man sich die einschlägige gesetzliche Vorschrift, in der dieser Begriff verwendet wird, an, nämlich das Wehrpflichtgesetz, so wird man sehr schnell feststellen, dass es Wehrübungen nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall gibt.
Ansonsten wäre allenfalls der Begriff »Dienst Leistende/ Leistender« zutreffend gewesen, mit dem allerdings nicht nur die Reservistinnen und Reservisten erfasst worden wären. Denn »Dienst Leistende« sind wir alle in der Bundeswehr, so wie die zivilen Mitarbeiter. Ein Begriff, in dem das Wort »Übung« enthalten ist, ist für die Bedeutung unserer RDL nicht angemessen. Im Regelfall zieht die Bundeswehr Reservistinnen und Reservisten zum RD heran, wenn gerade ihre Professionalität gefragt ist. Aus diesem Grunde hat die Konzeption der Reserve (KdR), die der Bundesminister der Verteidigung Dr. Thomas de Maizière am 1. Februar 2012 (Fü S I 2 –Az 16-39-02) unterzeichnet hat, in Abstimmung mit dem Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. den Begriff »Reservistendienst« erstmals eingeführt.

Anbei der Link zur Broschüre

http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg

Mit kameradschaftlichen Grüßen



 

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